2091 – ETYEK ÖREGHEGY, BÁTHORI UTCA 21 und 28

Telefon rund um die Uhr: +36301941655

E-Mail: event@etyekikuria.com

BRANDMELDUNG

Wer einen Brand, eine unmittelbare Brandgefahr oder ein auf die Umstände des Brandes hinweisendes Phänomen wahrnimmt, muss dies unverzüglich über die zentrale Notrufnummer 105 der Leitstelle für Katastrophenschutz (oder über den allgemeinen Notruf 112) melden.

Die Brand- oder Schadensmeldung muss Folgendes enthalten:

Den genauen Ort und die Adresse des Brandes oder Schadensfalls,

Was brennt, was ist gefährdet, ungefähre Ausdehnung des Brandes (m²)

Besteht Lebensgefahr?

Den Namen der meldenden Person und die Nummer des für den Notruf verwendeten Telefons.

WICHTIGE TELEFONNUMMERN

RETTUNGSDIENST / 104

KATASTROPHENSCHUTZ und FEUERWEHR / 105

POLIZEI / 107

ALLGEMEINER NOTRUF / 112
ETYEKI KÚRIA BRUT21 RESTAURANT / +3622920992

I. BESTIMMUNGEN

1. Für die Meldung eines Brandes oder Schadensfalls ist jede Person verpflichtet, ihr Telefon oder andere zur Kommunikation geeignete Geräte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

2. Eine Person, die den Ausbruch eines Brandes nicht oder verspätet meldet, ihre Mitwirkung an der Brandbekämpfung verweigert, auf Aufforderung nicht die von ihr zu erwartende Hilfe bei der Brandbekämpfung oder Rettung leistet und/oder die in den Brandschutzvorschriften enthaltenen Bestimmungen zur Brandverhütung nicht in der vorgeschriebenen Art und im vorgeschriebenen Umfang erfüllt oder grob verletzt, kann – sofern ihre Handlung nicht schwerer zu beurteilen ist – mit einem BRANDSCHUTZBUSSGELD belegt werden.

3. Nach der Meldung des Brandes und/oder gleichzeitig damit müssen die im Gebäude befindlichen Personen auf ortsübliche Weise alarmiert werden, z. B. durch Zurufe, Feueralarm oder Betätigen des Brandmelders, anschließend muss mit der organisierten Evakuierung der Gäste begonnen werden.

DURCH ENTSCHIEDENE MASSNAHMEN IST DIE ENTSTEHUNG EINER PANIKSITUATION ZU VERHINDERN.

II. VERHALTENSREGELN IM BRANDFALL

1. Mit den verfügbaren Geräten und Materialien, gegebenenfalls mit einem Feuerlöscher, muss unverzüglich mit der Brandbekämpfung begonnen werden. Brände an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen dürfen vor der Spannungsfreischaltung nicht mit Wasser gelöscht werden!

2. Im Brandfall müssen die Gäste über die Fluchtwege möglichst direkt ins Freie gehen, wo sie bereits in Sicherheit sind. Ist dies aufgrund der Ausbreitung oder Größe des Brandes oder der Rauchentwicklung nicht möglich, müssen sie sich an einen Ort – einen geschützten Gebäudeteil – begeben, von dem die Feuerwehr sie retten kann.

3. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr müssen aus dem durch den Brand gefährdeten Gebäudeteil zuerst Personen gerettet werden, die in ihrer Handlungsfähigkeit und/oder Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind.

4. Bei Rauchentwicklung muss das Gebäude, sofern eine Flucht erforderlich ist, gebückt und mit einem feuchten Tuch (nasses Taschentuch) vor Mund und Nase verlassen werden. Der Rauch füllt die oberen Bereiche; der untere Bereich von etwa 0,8 bis 1,0 Metern bleibt rauchfrei.

5. Wenn es möglich ist, muss auch mit der organisierten Rettung von Sachwerten und beweglichen Gegenständen begonnen werden. Für die Bewachung der bereits geretteten Güter muss eine damit beauftragte Person sorgen.

III. BRANDSCHUTZBESTIMMUNGEN

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der derzeit geltenden, durch die Verordnung 54/2014 (XII. 5.) des Innenministers erlassenen Nationalen Brandschutzverordnung sind die Gäste verpflichtet, die folgenden Brandschutz- und Nutzungsregeln einzuhalten:

IV. ALLGEMEINE NUTZUNGSREGELN

1. Das Rauchen in den Betten ist verboten (auch die Verwendung von E-Zigaretten und Wasserpfeifen ist nicht gestattet).

2. In den Zimmern dürfen nur solche elektrischen Kleingeräte verwendet werden, die zur Ausstattung der Zimmer gehören.

3. Die bereitgestellten Feuerlöschausrüstungen und -geräte dürfen nur im Brandfall verwendet werden.

4. Auf dem Gelände des Gästehauses dürfen Verkehrswege, Ausgänge und Treppen weder verengt noch blockiert werden, auch nicht vorübergehend; sie sind stets sauber und frei zu halten.

5. Die bereitgestellten Handfeuerlöscher dürfen nicht zweckentfremdet oder ohne triftigen Grund von ihrem vorgesehenen Platz entfernt werden; die Kontrollplaketten dürfen nicht abgerissen werden.

6. Im Gästehaus ist die Verwendung anderer Heizgeräte als der vorhandenen Heizung verboten!

7. Im Gästehaus ist es verboten, den Fußboden mit hochentzündlichen Flüssigkeiten, Benzin, aromatischem Alkohol usw. zu übergießen.

8. Im Gästehaus dürfen nur technisch einwandfreie elektrische Geräte verwendet werden, die keinen Brand verursachen können und über intakte, unbeschädigte Kabel verfügen. Bei der Verwendung elektrischer Geräte dürfen lockere oder beschädigte Steckdosen erst wieder benutzt werden, nachdem sie repariert oder ausgetauscht wurden.

9. In Räumen, in denen zeitweise Bügeleisen verwendet werden, darf zu diesem Zweck nur eine Steckdose mit Kontrollleuchte benutzt werden. In diesen Räumen ist die Verwendung einer Kaffeemaschine nicht gestattet.

10. Die Gäste dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle bügeln. Das Bügeleisen ist auf eine wärmeisolierte Unterlage zu stellen, sodass zwischen dem Bügeleisen und brennbarem Material ein Abstand von mindestens 50 cm besteht.

11. Die in dieser Regelung zugelassenen elektrischen Geräte dürfen während des Betriebs in den dafür vorgesehenen Räumen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Nach Beendigung der Tätigkeit ist die Stromzufuhr zu unterbrechen und das Gerät vom Anschlusspunkt zu trennen.

12. Auf dem Gelände des Gästehauses ist die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten außerhalb des dafür eingerichteten Raums und des dafür vorgesehenen Lagerschranks verboten.

13. Reinigungsmittel und andere brennbare Stoffe dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Orten und nur in der für den wöchentlichen Verbrauch erforderlichen Menge gelagert werden.

14. Das Reinigungspersonal sowie die von der Leitung beauftragte Person sind verpflichtet, die für das Gästehaus geltenden Brandschutz- und Nutzungsvorschriften zu beachten und den Gast bei Unregelmäßigkeiten über ihre unmittelbare Führungskraft zur Beseitigung des Verstoßes aufzufordern.

15.Die Mitarbeiter des Gästehauses sind verpflichtet, sich mit dem Standort und der Verwendung sämtlicher Brandschutzeinrichtungen und -ausrüstungen, dem Standort der Hauptabsperrvorrichtungen der Versorgungsleitungen sowie den Fluchtwegen vertraut zu machen, damit sie im Falle eines Brandes die Evakuierung der Gäste reibungslos unterstützen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch vor dem Eintreffen der Berufsfeuerwehr fachgerechte Maßnahmen einleiten können.

V. SCHUTZ ELEKTRISCHER ANLAGEN

1. Es dürfen nur elektrische Anlagen verwendet werden, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Brandgefahr für ihre Umgebung darstellen.

2. Zwischen elektrischen Anlagen und brennbaren Materialien sowie Einrichtungsgegenständen in ihrer Umgebung ist ein ausreichender Abstand einzuhalten, damit die betriebsbedingte oder durch eine Störung verursachte Erwärmung der elektrischen Anlage in ihrer Umgebung keinen Brand auslösen kann.

3. Elektrische Anlagen müssen regelmäßig von Verschmutzungen – insbesondere brennbaren – gereinigt werden, die ihre Wärmeabgabe oder Kühlung beeinträchtigen könnten oder sich durch die Hitze selbst entzünden könnten.

4. Nicht verwendete elektrische Geräte müssen vom Netz getrennt und nach ihrer endgültigen Außerbetriebnahme vollständig entfernt werden. Die vorübergehende Trennung bzw. Abschaltung gilt nicht für Geräte und Anlagen, die für den Dauerbetrieb ausgelegt sind. Der Standby-Modus eines Computers gilt als ausgeschalteter Zustand.

5. Das Stromnetz darf nicht überlastet werden.

6. Zum Schutz des Stromnetzes dürfen nur Schmelzsicherungen mit dem für die jeweilige Belastung ausgelegten, geeigneten Originalwert verwendet werden. Das unsachgemäße Reparieren und Überbrücken einer Schmelzsicherung ist regelwidrig und VERBOTEN! Eine solche Sicherung muss ausgetauscht werden. Brennt sie erneut durch, muss die Ursache von einem Elektriker untersucht werden.

7. Reparaturen an elektrischen Anlagen und Netzen dürfen ausschließlich von qualifiziertem Elektrofachpersonal – einem Elektriker – durchgeführt werden.

8. Die in der Bedienungs- und Wartungsanleitung der elektrischen Anlage enthaltenen Bestimmungen sind zu kennen und einzuhalten.

DIE EINHALTUNG UND DURCHSETZUNG DER VORSTEHENDEN BRANDSCHUTZ-HAUSORDNUNG IST PFLICHT JEDE[R] BEWOHNER[IN]!

VERHINDERN WIR BRÄNDE!

Erstellt

10. Februar 2025

Zusammengestellt von: Kling Munkavédelmi Kft. Pongrácz Csilla, Brandschutz-Fachreferentin

Zertifikatsnummer: 101572/31/2015 Tel.-Nr.: 06-30-359-0187

KÁCSOR GÄSTEHAUS – ALLGEMEINE HAUSORDNUNG UND INFORMATIONEN

2091    - ETYEK ÖREGHEGY, BÁTHORI-STRAẞE

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wir informieren unsere verehrten Gäste darüber, dass Etyeki Kúria ihren Gästen und Partnern auf folgende Weise eine kultivierte Unterhaltung und Sicherheit gewährleisten sowie den Schutz unseres Geländes, unserer Immobilien, Einrichtungen und Ausstattungen sicherstellen möchte.

1. Alle Gäste von Etyeki Kúria sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung zu akzeptieren und einzuhalten. Mit dem Betreten des Geländes von Etyeki Kúria erkennen sie die in der Hausordnung enthaltenen Bestimmungen als für sie verbindlich an kennt.

2. Die Etyeki Kúria Gästebereiche (einschließlich der bebauten und natürlichen Umwelt, ausschließlich bestimmungsgemäß ordnungsgemäß verwendet werden. Unsere Gäste und Partner dürfen weder gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen Ungarns noch gegen die in dieser Hausordnung festgelegten Regeln.

3. Die Einhaltung der Hausordnung wird von den Mitarbeitern von Etyeki Kúria kontrolliert. Unsere Kollegen können Sie gegebenenfalls zur Einhaltung der Hausordnung auffordern.

4. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können die Mitarbeiter von Etyeki Kúria die weitere Bedienung der Gäste verweigern und/oder veranlassen, dass die gegen die Hausordnung verstoßende Person von unserem Gelände verwiesen und des Geländes verwiesen wird.

5. Jegliche bauliche Veränderung im Gästehaus ist verboten.

6. Die Etyeki Kúria betreibt mehrere Bewirtungseinheiten, die unabhängig voneinander betrieben werden können. Der Mieter / Unternehmer hält die Vorschriften zur Trennung der Bereiche und zum Lärm genau ein, beispielsweise bezüglich der Nutzung separater Parkplätze und Freiflächen, und verpflichtet den Auftraggeber und/oder weitere Dienstleister, diese einzuhalten. Parallel stattfindende Veranstaltungen dürfen sich nicht gegenseitig stören.

7. Die Parteien vereinbaren, dass sie am Ende der Mietdauer gemeinsam den Zustand des Gästehauses überprüfen und, falls erforderlich, über entstandene Schäden, fehlende Gegenstände usw. ein Protokoll aufnehmen.

8. Sind durch den Mieter, seine Gäste und/oder Mitwirkenden Schäden verursacht worden, halten die Parteien deren Art und die voraussichtlichen Kosten in einem Protokoll fest, was seitens des Mieters die Anerkennung der Verantwortlichkeit und der Tatsache der Schadensverursachung bedeutet.

9. Den im Rahmen der Abstimmung der Parteien festgelegten Betrag zur Deckung der Erstattung der in den Verantwortungsbereich des Mieters fallenden Schäden hat der Mieter innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung der entsprechenden Rechnung an den Unternehmer zu zahlen.

10. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass er für das Verhalten der von ihm eingeladenen Gäste und/oder in Anspruch genommenen Mitwirkenden ebenso haftet wie für sein eigenes; ebenso nimmt er zur Kenntnis, dass er den Unternehmer während der Mietdauer vorab schriftlich über jeden gegebenenfalls in Anspruch genommenen Subunternehmer informieren muss.

AUF DEM GELÄNDE DER ETYEKI KÚRIA INSBESONDERE VERBOTEN – 1.

1. Jegliche gesetzeswidrige Tätigkeit sowie die Ausübung von Tätigkeiten oder ein Verhalten, das gegen die grundlegenden Erwartungen an ein kultiviertes Zusammenleben verstößt, die öffentliche Moral verletzt oder die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte anderer Personen beeinträchtigt,

2. Jegliche Tätigkeit, durch die andere durch starken Lärm, Gerüche oder sonstige Umweltbelastungen beeinträchtigt werden,

3. Konsum oder Missbrauch von Drogen, verbotenen Dopingmitteln und Betäubungsmitteln,

4. Besitz und Verwendung von Stich- und Schneidwerkzeugen, Waffen, pyrotechnischen Gegenständen oder sonstigen zur Erregung von Schrecken geeigneten Gegenständen sowie das Mitbringen jeglicher Dinge oder Geräte, die die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden können;

5. Gewerbliche Tätigkeiten, Werbung und Propaganda ohne Genehmigung der Etyeki Kúria (Aufstellung von Werbetafeln, Kundenstoppern, Plakaten und Flyern),

6. Organisation und Durchführung jeglicher Glücksspiele.

AUF DEM GELÄNDE DER ETYEKI KÚRIA INSBESONDERE VERBOTEN – 2.

1. Auf dem gesamten Gelände der Etyeki Kúria ist Folgendes verboten:

a. Streuen von Konfetti.

b. Verwendung von Feuerwerk.

c. Veranstaltung einer Karaoke-Party.

d. Durchführung einer Hochzeitsmusikveranstaltung oder Abspielen von Hochzeitsmusik.

VERHALTEN AUF DEM GELÄNDE DER ETYEKI KÚRIA

Im Falle von betrunkenem Verhalten sind das Personal der Etyeki Kúria und/oder die Personen bzw. das Unternehmen, die bzw. das die betreffende Veranstaltung beauftragt haben, verpflichtet, die Entfernung des Gastes vom Gelände der Etyeki Kúria zu veranlassen; geschieht dies nicht, nimmt der Unternehmer die Hilfe des Sicherheitsdienstes und/oder der Polizei in Anspruch.

AUFENTHALTSDAUER

1. Anreise: Am Buchungstag ab 15:00 Uhr.

2. Abreise: Am letzten Tag des Buchungszeitraums bis 10:00 Uhr.

3. Die Gäste unserer Unterkunft dürfen die Zimmer für den in der Reservierung angegebenen Zeitraum nutzen, am Abreisetag jedoch spätestens bis 10:00 Uhr.

4. Verlässt der Gast sein Zimmer nicht innerhalb der angegebenen Zeit, kann die Unterkunft dem Gast auch den Übernachtungspreis für die folgende Nacht berechnen.

5. Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit der Unterkunft über einen späten Check-out ab. Sofern das Zimmer verfügbar ist, können wir einen späteren Check-out gegen Aufpreis ermöglichen.

6. Gäste, die nach Mitternacht anreisen, müssen ebenfalls den vollständigen Preis der „vorherigen“ Nacht bezahlen.

7. Für einen frühen Check-in bitten wir Sie, sich im Voraus mit der Zimmerreservierungsabteilung abzustimmen.

VERLÄNGERUNGSZEIT und -GEBÜHR

1. Die Nutzung des Gästehauses ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt; eine Verlängerung ist in folgendem Fall möglich:

a. sofern der Unternehmer für ein späteres Zeitfenster keine Reservierung hat,

b. Der nächste Mietzeitraum endet vor der Sperrstunde,

2. Bei einer Verlängerung müssen die im Voraus festgelegten Bedingungen einkalkuliert werden. Als Verlängerungsgebühr gilt die von den vom Auftraggeber beauftragten Dienstleistern benötigte Aufbau- und Abbauzeit vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung, z. B. für den Auf- und Abbau der Dekoration.

3. Bei einer Verlängerung nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass die Standorte der Etyeki Kúria entsprechend ihrer Betriebsgenehmigungen zu unterschiedlichen Zeiten geöffnet sind.

ZIMMERSCHLÜSSEL

1. Für das gebuchte Zimmer stellen wir pro Zimmer einen Schlüsselbund zur Verfügung.

2. Sollte der Gast diesen während seines Aufenthalts verlieren, ist er verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen.

3. Bei der Abreise bitten wir Sie, den Schlüsselbund in unserem Restaurant abzugeben.

4. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüsselbunds ist eine Schadensersatzgebühr in Höhe von 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) HUF zu entrichten.

AUFENTHALTSPERSONEN und PARKEN VON FAHRZEUGEN

1. In den Zimmern der Unterkunft dürfen sich ausschließlich zuvor registrierte Gäste aufhalten.

2. In der Unterkunft dürfen ausschließlich Personen übernachten, die keine ansteckenden Krankheiten übertragen und sich offensichtlich nicht unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen befinden.

3. Besucher dürfen innerhalb des Gebäudes nicht empfangen werden. Besucher dürfen sich ausschließlich gemeinsam mit dem Übernachtungsgast in den Gemeinschaftsbereichen der Etyeki Kúria Pezsgőbirtok aufhalten.

4. Unseren Gästen stehen auf dem Hotelgelände kostenlose, kameraüberwachte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Das Parken ist nur auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.

5. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter 14 Jahren nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen in den Zimmern und/oder anderen Bereichen der Unterkunft gelassen werden.

ZIMMERAUSSTATTUNG und DEREN NUTZUNG

1. Es ist verboten, Ausstattungsgegenstände aus den Zimmern aus dem Unterkunftsbereich zu entfernen.

2. Die Nutzung der Ausstattung der Unterkunft ist ausschließlich bestimmungsgemäß gestattet.

3. Schäden, die vorsätzlich oder durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung verursacht wurden, sind vom Verursacher oder seinem gesetzlichen Vertreter zu ersetzen.

4. Nach der Abreise werden die Zimmer überprüft. Für nach der Abreise festgestellte Schäden oder Beschädigungen haftet der Gast finanziell.

5. Die Gäste dürfen ohne Zustimmung der Leitung der Unterkunft die Möbel der Unterkunft in keiner Weise bewegen oder die elektrischen Anschlüsse elektrischer Geräte oder anderer Einrichtungen verändern.

6. Beim Verlassen ihres Zimmers müssen die Gäste alle Wasserhähne zudrehen, sämtliche elektrischen Beleuchtungen im Zimmer ausschalten, andere elektrische Geräte ausschalten und die Tür abschließen.

7. Die Gäste tragen die volle Verantwortung für alle Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Vorschriften entstehen.

8. Die Gäste haften gemäß den in Ungarn geltenden Gesetzen für Schäden am Eigentum der Unterkunft.

SAUBERKEIT / REINIGUNG

1. Der Mieter nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass in der Unterkunft keine tägliche Wartung und/oder Reinigung erfolgt.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Immobilie in dem übergebenen Zustand zurückzugeben.

3. Bei Buchungen für einen Aufenthalt von mehr als drei Nächten reinigt die Unterkunft das Zimmer nach jeweils drei Übernachtungen zwischen 10:00 und 15:00 Uhr. Findet das Reinigungspersonal während dieses Zeitraums an der äußeren Türklinke des Zimmers das Hinweisschild „Bitte nicht stören! Do not disturb“ vor, wird das Zimmer nicht gereinigt. Der Gast kann deswegen weder eine Preisminderung noch eine Entschädigung verlangen.

4. Eine tägliche Reinigung ist in der Unterkunft verfügbar und kostenlos, jedoch ausschließlich auf vorherige Anfrage.

a. Eine für einen bestimmten Tag gewünschte Reinigung muss bis 15:00 Uhr am Vortag der Reinigung angekündigt werden.

LÄRMPEGEL

1. Bitte respektieren Sie die Ruhe der anderen Gäste und stören Sie diese nicht durch Lärm.

2. Bitte nehmen Sie besonders zwischen 22:00 und 08:00 Uhr Rücksicht auf die Ruhe der anderen.

3. Die Unterkunft ist berechtigt, Gäste, die die Ordnung stören und/oder Lärm machen, zu verwarnen. Ist die Verwarnung nicht wirksam, ist die Unterkunft berechtigt, den Beherbergungsvertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Gast unverzüglich ohne Verpflichtung zur Rückerstattung und/oder Schadensersatzleistung aus der Unterkunft zu verweisen.

4. Die Unterkunft setzt die Richtlinie „Keine Partys im Zimmer“ durch, um jederzeit den Schutz unserer Unterkunft und unserer Gäste zu gewährleisten.

DEKORATION, AUSGESTELLTE GEGENSTÄNDE, REINIGUNG

1. Jegliche Dekoration oder Gegenstände, die nicht zur Grunddekoration des Gebäudes gehören, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung im Gebäude ausgestellt oder aufgestellt werden.

2. Gemäß den geltenden Brandschutzvorschriften müssen Dekorationselemente und ausgestellte Gegenstände die folgenden Anforderungen erfüllen und zudem frei beweglich sein:

a. Sie dürfen nicht so an der Gebäudestruktur befestigt werden, dass dadurch irreversible Veränderungen an der Struktur der Immobilie und/oder des Eigentums verursacht werden.

b. Der Zeitpunkt der Anlieferung, des Abtransports und der Dekoration wird nach vorheriger Abstimmung festgelegt.

c. Der Abtransport der beim Auf- und Abbau der Dekoration entstehenden Abfälle obliegt dem Auftraggeber oder seinem Dienstleistungspartner, der diese zum Zeitpunkt ihrer Entstehung abtransportieren muss.

d.Etyeki Kúria übernimmt keine Haftung für ausgestellte Gegenstände und Dekorationselemente.

e. Die Nachreinigung umfasst weder die Kosten für die Sammlung und den Abtransport einer überdurchschnittlich großen, also erheblichen Menge an Abfall, wie beispielsweise Kartons, Repräsentationsmaterialien und Aktenordner, noch das Wegräumen gebrauchter Ausstattung, z. B. Banner, Fahnen und technische Geräte. Dies obliegt dem Auftraggeber, der den Abtransport spätestens am fünften Werktag vor der Veranstaltung mit Etyeki Kúria abstimmen muss.

SPEISEN / GETRÄNKE

1. Im Restaurant des Sektguts Etyeki Kúria dürfen ausschließlich vor Ort gekaufte Speisen und Getränke konsumiert werden.

2. Auf Wunsch des Gastes, wenn beispielsweise eine Torte mitgebracht wird, darf dies ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Etyeki Kúria erfolgen. In diesem Fall muss das mitgebrachte Produkt den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, z. B. durch einen HACCP-Nachweis sowie einen Lieferschein und/oder eine Rechnung vorlegen müssen darüber verfügen und darf außerdem die weinbaulichen und/oder touristischen sowie gastronomischen Interessen von Etyeki Kúria nicht beeinträchtigen.

PARKEN

1. Auf dem Gelände von Etyeki Kúria, einschließlich der Parkplätze, gelten die jeweils gültigen ungarischen Verkehrsregeln.

2. Die Parkplätze verfügen über eine begrenzte Kapazität, die der Auftraggeber vor der jeweiligen Veranstaltung mit einem Mitarbeiter von Etyeki Kúria abstimmt.

3. Die Parkplätze von Etyeki Kúria befinden sich auf Privatgelände, sind jedoch nicht bewacht. Daher haftet Etyeki Kúria nicht für Schäden infolge etwaiger Beschädigungen oder Diebstähle.

GEFUNDENE GEGENSTÄNDE

1. Auf dem Gelände von Etyeki Kúria gefundene Gegenstände bewahren wir vor Ort 1 (d. h. eine) Woche lang auf.

2. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieses Zeitraums nicht wegen des verlorenen Gegenstands, übergibt Etyeki Kúria diesen für wohltätige Zwecke.

3. Wir bitten Sie, gefundene Gegenstände an der Rezeption abzugeben.

4. Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass unser Hotel keine Haftung für im Zimmer zurückgelassene Wertgegenstände übernimmt. Wir empfehlen, das Zimmer sowie die Fenster beim Verlassen des Raumes abzuschließen. Zum Schutz kleinerer Wertgegenstände bietet der im Zimmer vorhandene Zimmersafe eine sichere Lösung.

5. Die Unterkunft ist im Falle von Bargeld, Wertpapieren und Wertgegenständen nur dann zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, wenn sie diese nachweislich zur Aufbewahrung übernommen hat.

BILD-, VIDEO- UND TONAUFNAHMEN

1. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäude von Etyeki Kúria mit Sicherheitskameras ausgestattet sind, die kontinuierlich betrieben werden.

2. Der Auftraggeber, seine Gäste und/oder Mitwirkenden akzeptieren mit dem Betreten des Geländes von Etyeki Kúria, dass auf dem gesamten Anwesen Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden, auf denen jeder Besucher erscheinen kann.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Gäste und Partner darüber zu informieren. Der Auftraggeber und/oder seine Gäste können keine Ansprüche gegen die Aufnahmen geltend machen.

KINDER, MINDERJÄHRIGE

1. Personen unter 18 Jahren dürfen sich auf dem Gelände von Etyeki Kúria nur unter elterlicher Aufsicht aufhalten.

2. Für die Sicherheit der Kinder ist nicht Etyeki Kúria, sondern ausschließlich der Elternteil bzw. die Aufsichtsperson verantwortlich.

SCHUTZ

1. Auftraggeber und Gäste sind verpflichtet, alles ihnen Mögliche und Zumutbare zu tun, um ihre eigene körperliche Unversehrtheit und die anderer sowie die Bereiche und Einrichtungen von Etyeki Kúria und das Eigentum anderer zu schützen und eine Gefährdung zu vermeiden.

2. Im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses (z. B. Naturkatastrophe, Feuer, Bombendrohung usw.) ist der Besucher verpflichtet, die Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstaltungsortes genau zu befolgen.

3. Die Beheizung des Gästehauses erfolgt durch ein industrielles elektrisches Gerät, das ausschließlich von einem Mitarbeiter von Etyeki Kúria bedient werden darf.

4. Falls der Mieter, seine Gäste und/oder seine Mitwirkenden die voreingestellte Temperatur ändern möchten, dürfen sie dies nicht eigenständig tun.


VERANTWUNGSBEWUSSTE HUNDEHALTUNG

1. Etyeki Kúria legt großen Wert darauf, dass sich nicht nur unsere Mitmenschen, sondern auch alle weiteren Gäste wohlfühlen. Daher bitten wir im Rahmen der gemeinsam mit unserem Partner, der Vigyél Haza Stiftung, ausgearbeiteten Hundeetikette unsere Gäste mit Hunden, die auf unserer Website aufgeführten einfachen Regeln einzuhalten, damit alle ihre Zeit bei uns ungestört genießen können.

2. Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren ist kostenlos, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung der Unterkunft gestattet; pro Zimmer ist maximal 1 (in Worten: ein) Haustier erlaubt.

3. Die Tierhalter müssen unsere Vorschriften für Haustiere strikt einhalten.

a. Tiere dürfen nicht auf das Bett oder auf Möbel klettern, die für Gäste vorgesehen sind.

b. Die Badewanne, die Duschkabine und das Waschbecken dürfen nicht zum Baden oder Waschen von Tieren verwendet werden.

c. Küchenausstattung, die für die Zubereitung und das Servieren von Speisen der Gäste vorgesehen ist, darf nicht zum Füttern von Hunden oder anderen Tieren verwendet werden.

d. Die Tierhalter sind dafür verantwortlich, dass die Tiere zwischen 22:00 und 08:00 Uhr ruhig gehalten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regel werden die Gäste aufgefordert, die Unterkunft noch in derselben Nacht zu verlassen, ohne dass der Preis für diese Nacht erstattet wird.

e. Tierhalter haften vollumfänglich für alle durch ihre Tiere am Eigentum der Unterkunft verursachten Schäden.

RAUCHEN UND FEUER

1. Gemäß dem Gesetz XLII von 1999 zum Schutz der Nichtraucher ist das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten seit dem 1. Januar 2012 in allen geschlossenen Räumen VERBOTEN.

2. Das Gebäude gilt als rauchfreier Bereich. Jegliche Flamme, jeglicher Rauch, Dampf, Wasserdampf usw. von E-Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften sind darin verboten.

3. Rauchen ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Orten gestattet.

4. Bei Verstößen gegen die Rauchordnung ist zusätzlich zu einer etwaigen behördlichen Strafe an die Etyeki Kúria eine Gebühr für die Beseitigung des Zigarettenrauchs zu entrichten. Diese beträgt 50.000 (in Worten: fünfzigtausend) Forint pro verrauchten Raum.

5. Während ihres Aufenthalts im Hotel ist jeder Gast verpflichtet, so zu handeln, dass Ihr Verhalten darf keinen Brand verursachen.

6. Die Fluchtwege für den Brandfall finden Sie auf der Innenseite der Türen der Gästezimmer. Sie finden sie auf der Seite.

7. Im Brandfall sind die Gäste verpflichtet, unverzüglich die angegebene Telefonnummer zu verständigen und/oder, falls erforderlich, den tragbaren Feuerlöscher zu benutzen, der in jeder Unterkunftseinheit vorhanden ist.


WEINBAULICHE UND TOURISTISCHE TÄTIGKEITEN

1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Haupttätigkeit der Etyeki Kúria neben dem Weingut und dem Sektkeller auch touristische und gastronomische Tätigkeiten umfasst, deren Betriebsstätten und Einheiten vor Ort betrieben werden und mit Lärm verbunden sind.

2. Das Anwesen gilt als besonders gefährliches Betriebsgelände, auf dem die Weinberge Teil der Produktion sind.

3. Der Produktionsbereich des Weinguts, insbesondere der Kellerbereich, ist unter keinen Umständen Bestandteil der gemieteten Flächen.

4. Der Kreislauf der Natur und folglich auch die Arbeiten der Weinproduktion lassen sich nicht im Voraus regulieren. Die Etyeki Kúria bemüht sich jedoch, sich an Veranstaltungen und erholsame Aufenthalte anzupassen.

5. Das gesamte Gelände der Etyeki Kúria ist Betriebsgelände. Jegliche nicht zuvor abgestimmte Tätigkeit, die die Unversehrtheit der Weinberge und/oder den À-la-carte-Gastronomiebetrieb sowie sonstige touristische Aktivitäten gefährdet, ist dort verboten.

NATURNAHER STANDORT

1. Der Mieter nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die als „Kácsor-Ház“ bezeichnete Immobilie der Etyeki Kúria als Weinbaugebiet eingestuft ist und in deren Umgebung täglich in Ungarn heimische (Wald-)Tiere vorkommen können, auf deren Fortbewegung und Verhalten das Weingut Etyeki Kúria keinen Einfluss hat.

2. Das Füttern von wild lebenden Tieren, die auf dem Gelände auftauchen, ist verboten. Für daraus entstehende Verletzungen oder Schäden haftet ausschließlich die handelnde Person und/oder deren gesetzlicher Vertreter.

SICHERHEIT

1. Das Gästehaus bietet Platz für maximal 6 Personen.

a. Studio im Erdgeschoss maximal 2 Personen,

b. Obergeschosswohnung maximal 4 Personen.

2. Der Haupteingang des Gästehauses besteht aus einer großen Eingangstür, die von Hand geöffnet wird.

3. Im Falle eines Notfalls, der die Benutzung der Eingangstür verhindert, nutzen Sie zum Verlassen des Gebäudes die Fenster im Erdgeschoss und/oder den Balkon im Obergeschoss.

4. Sollte ein Problem oder Notfall auftreten, den Sie früher bemerken als unsere Mitarbeiter, informieren Sie bitte unverzüglich das zuständige Personal.

KOMMUNIKATION

1. Das Gästehaus verfügt über keine Telekommunikationsgeräte. Unser kostenloser Internetdienst ist jedoch wie folgt verfügbar:

    1. Name des WLAN-Netzwerks: Kacsorhaz
    2. Passwort des WLAN-Netzwerks: 3ty3kikuria!

DIE EINHALTUNG UND DURCHSETZUNG DER OBEN GENANNTEN HAUSORDNUNG IST PFLICHT JEDES BEWOHNERS!

Erstellt

2026. Mai 12.